Angelregeln für Thüringen
Wer in Thüringen angeln möchte, braucht einen Erlaubnisschein und einen Fischereischein.
Der gültige Fischereischein ist beim Ausüben des Angelns bei sich zu führen. Fischereischeinpflicht besteht ab vollendetem 8. Lebensjahr (Jugendfischereischein). Mit Vollendung des 14. Lebensjahres ist eine Fischerprüfung abzulegen, um einen Fischereischein zu erwerben. Sollten Sie keine Prüfung abgelegt haben, dann können Sie einen Vierteljahresfischereischein bei den Gemeindeverwaltungen erwerben.
Um in einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen, wird zusätzlich ein Fischereierlaubnisschein (Angelkarte) des Fischereirechtinhabers benötigt. Der Mitgliederausweis eines Anglerverbandes alleine genügt nicht.